Kinderhaus
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In unseren drei kommunalen Kindergärten sowie im Waldorfkindergarten sind derzeit 13 Gruppen in Betrieb. Davon sind 7 Gruppen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr und vier Gruppen für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. In weiteren zwei Altersgemischten Gruppen können Kinder ab dem 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut werden.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Kinderbetreuungseinrichtungen.
Für Fragen steht Ihnen Frau Schorer gerne zur Verfügung!
Sie haben Interesse an einem Kindergartenplatz oder einem Platz in der Kleinkindbetreuung in einer unserer kommunalen Einrichtungen?
Dann lassen Sie uns bitte folgendes Formular ausgefüllt zukommen.
Stichtag für die Vergabe der Kindergartenplätze ist jeweils der 31. März für das kommende Kindergartenjahr. Anmeldungen die nach diesem Stichtag eingehen können nur noch im Rahmen freier Kapazitäten vergeben werden.
Fasnet | |
Ferien | 09.02.-12.02.2018 |
Pfingstferien | |
Ferien | 28.05.-01.06.2018 |
Sommerferien | |
Ferien | 30.07.-17.08.2018 |
Herbstferien | |
Ferien | 02.11.2018 |
In den Schulferien findet generell kein Busdienst statt.
Für den Betriebsausflug der Gemeinde behalten wir einen Schließungstag zurück.
Kindergarten
Regel- bzw. Betreuung während der verlängerten Öffnungszeiten 07.00 Uhr - 14.00 Uhr |
2017/2018 |
2018/2019 |
||
für ein Kind einer Familie |
111,00 € | 114,00 € | ||
für ein 2. Kind der Familie | 84,00 € | 87,00 € | ||
für ein 3. Kind der Familie | 56,00 € | 58,00 € | ||
für ein 4. Kind der Familie | 18,00 € | 19,00 € | ||
Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, das in Deggenhausertal mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, ist vom Elternbeitrag befreit. | ||||
jeweils zzgl. Mittagessenspauschale | ||||
für 1 bis 2 Mittage pro Woche | 22,00 € | 22,00 € | ||
für bis zu 5 Mittage pro Woche | 55,00 € |
55,00 € | ||
Aufschlag für Ganztagesbetreuung 07.00 Uhr - 16.00 Uhr |
2017/2018 | 2018/2019 | ||
Sockelbetrag: | ||||
für ein Kind einer Familie |
111,00 € | 114,00 € | ||
für ein 2. Kind der Familie | 84,00 € | 87,00 € | ||
für ein 3. Kind der Familie | 56,00 € | 58,00 € | ||
für ein 4. Kind der Familie | 18,00 € | 19,00 € | ||
für ein Kind einer Familie | 16,00 € | 16,50 € | ||
plus Aufschlag pro Wochentag der Inanspruchnahme | ||||
für ein Kind einer Familie | 16,00 € | 16,50 € | ||
für ein 2. Kind der Familie | 12,00 € | 12,50 € | ||
für ein 3. Kind der Familie | 8,00 € | 8,00 € | ||
für ein 4. Kind der Familie | 4,00 € | 4,50 € |
Kleinkindbetreuung
Halbtagesbetreuung 07.00 Uhr - 12.30 Uhr |
2017/2018 | 2018/2019 | ||
für ein Kind einer Familie | 298,00 € | 307,00 € | ||
für ein 2. Kind der Familie | 221,00 € | 228,00 € | ||
für ein 3. Kind der Familie | 150,00 € | 154,50 € | ||
für ein 4. Kind der Familie | 59,00 € | 61,00 € | ||
Verlängerte Öffnungszeiten 07.00 Uhr - 14.00 Uhr |
2017/2018 | 2018/2019 | ||
für ein Kind einer Familie | 379,00 € | 390,00 € | ||
für ein 2. Kind einer Familie | 282,00 € | 290,00 € | ||
für ein 3. Kind der Familie | 191,00 € | 197,00 € | ||
für ein 4. Kind der Familie | 76,00 € | 78,00 € | ||
zuzüglich Mittagessen | 27,50 € | 27,50 € | ||
Ganztagesbetreuung 07.00 Uhr - 16.00 Uhr |
2017/2018 | 2018/2019 | ||
Sockelbetrag: | ||||
für ein Kind einer Familie | 379,00 € | 390,00 € | ||
für ein 2. Kind einer Familie | 282,00 € | 290,00 € | ||
für ein 3. Kind der Familie | 191,00 € | 197,00 € | ||
für ein 4. Kind der Familie | 76,00 € | 78,00 € | ||
zuzüglich Mittagessen | 27,50 € | 27,50 € | ||
plus Aufschlag pro Wochentag der Inanspruchnahme | ||||
für ein Kind einer Familie |
23,00 € |
24,00 € | ||
für ein 2. Kind einer Familie | 17,00 € | 18,00 € | ||
für ein 3. Kind der Familie | 12,00 € | 12,00 € | ||
für ein 4. Kind der Familie | 5,00 € | 5,00 € |
Besteht die Möglichkeit das Betreuungsangebot während eines Kindergartenjahres zu ändern?
Ja, die Betreuungsform kann auch während eines Kindergartenjahres geändert werden. Allerdings muss das Änderungsformular spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei der Einrichtungsleitung eingereicht werden. Außerdem sind Änderungen nur für einen Mindestzeitraum von drei Monaten möglich.
Wird in allen Einrichtungen ein Mittagessen angeboten?
In den Kindergärten in Untersiggingen und Deggenhausen sowie in der Kleinkindbetreuung in Untersiggingen bieten wir Mittagessen an. Seit Anfang 2017 werden die Einrichtungen sogar mit 100% Bio-Kost beliefert.
Die Mittagessenspauschalen stellen sich wie folgt dar:
Kindergarten: für 1 bis 2 Mittage pro Woche 22,00 Euro
für bis zu 5 Mittage pro Woche 55,00 Euro
Kleinkind: für bis zu 5 Mittage pro Woche 27,50 Euro
Mein Kind besucht die Kinderkrippe – was muss ich tun, wenn mein Kind 3 Jahre alt wird?
Mit 3 Jahren wechseln die Kinder von der Krippe in den Kindergarten. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, die Anmeldung im Kindergarten vorzunehmen. Der genaue Wechseltermin wird dann individuell besprochen und richtet sich nach dem Geburtsdatum.
Wann wird die Benutzungsgebühr fällig?
Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils bis zum 5. des Monats im Voraus zu zahlen. Der Elternbeitrag ist auch für Schließungszeiten der Einrichtung zu entrichten.
Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind die Einrichtung besucht hat.