Deggenhausertal

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gebühren

gültig bis 31.08.2027

Ab dem 01.09.2027 gelten neue Gebühren, einzusehen sind sie hier in der Kindergartengebührensatzung.

Betreuung ab 3 Jahren

Halbtagesbetreuung

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr | kein Mittagessen möglich (nur in der Naturgruppe buchbar!)

für das älteste Kind

130,00

für das zweitälteste Kind

101,00

für das drittälteste Kind

66,00

für das viertälteste Kind

21,00

Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie mit Hauptwohnsitz in Deggenhausertal ist vom Elternbeitrag befreit. (gilt nur für die HT- u. VÖ-Betreuung ab 3 Jahren)

Verlängerte Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

für das älteste Kind

167,00

für das zweitälteste Kind

130,00

für das drittälteste Kind

85,00

für das viertälteste Kind

29,00

Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie mit Hauptwohnsitz in Deggenhausertal ist vom Elternbeitrag befreit. (gilt nur für die HT- u. VÖ-Betreuung ab 3 Jahren)

Ganztagesbetreuung

Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Der monatliche Beitrag für die Ganztagesbetreuung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Grundbetrag für die Betreuung während den verlängerten Öffnungszeiten (07:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
  • Aufschlag pro Wochentag der Inanspruchnahme einer Betreuung zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr

für das älteste Kind

167,00

für das zweitälteste Kind

130,00

für das drittälteste Kind

85,00

für das viertälteste Kind

29,00

+ Aufschlag:
pro Wochentag der Inanspruchmahme einer Betreuung zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr

für das älteste Kind

24,00

für das zweitälteste Kind

18,00

für das drittälteste Kind

13,00

für das viertälteste Kind

7,00

Mittagessen

Für 1 Mittag pro Woche

16,00

Für 2 Mittage pro Woche

32,00

Für 3 Mittage pro Woche

48,00

Für 4 Mittage pro Woche

64,00

Für 5 Mittage pro Woche

80,00

Betreuung ab 11 Monaten bis 3 Jahren

Halbtagesbetreuung

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr | kein Mittagessen möglich

für das älteste Kind

450,00

für das zweitälteste Kind

335,00

für das drittälteste Kind

227,00

für das viertälteste Kind

89,00

Verlängerte Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

für das älteste Kind

572,00

für das zweitälteste Kind

425,00

für das drittälteste Kind

290,00

für das viertälteste Kind

113,00

zzgl. Mittagessenspauschale

45,00

Ganztagesbetreuung

Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Der monatliche Beitrag für die Ganztagesbetreuung setzt sich wie folgt zusammen:
˗ Grundbetrag für die Betreuung während den verlängerten Öffnungszeiten (07:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
˗ Aufschlag pro Wochentag der Inanspruchnahme einer Betreuung zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr

Grundbetrag:

für das älteste Kind

572,00

für das zweitälteste Kind

425,00

für das drittälteste Kind

290,00

für das viertälteste Kind

113,00

zzgl. Mittagessenspauschale

45,00

+ Aufschlag:
pro Wochentag der Inanspruchmahme einer Betreuung zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr

für das älteste Kind

35,00

für das zweitälteste Kind

27,00

für das drittälteste Kind

18,00

für das viertälteste Kind

8,00

zzgl. Mittagessenspauschale

45,00