Deggenhausertal

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Gebühren

gültig ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 gelten neue Gebühren, einzusehen sind sie hier in der Kindergartengebührensatzung.

Betreuung ab 3 Jahren

Halbtagesbetreuung

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr | kein Mittagessen möglich (nur in der Naturgruppe buchbar!)

für das älteste Kind

124,00

für das zweitälteste Kind

96,50

für das drittälteste Kind

63,00

für das viertälteste Kind

20,00

Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie mit Hauptwohnsitz in Deggenhausertal ist vom Elternbeitrag befreit. (gilt nur für die HT- u. VÖ-Betreuung ab 3 Jahren)

Verlängerte Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

für das älteste Kind

159,00

für das zweitälteste Kind

123,00

für das drittälteste Kind

81,00

für das viertälteste Kind

27,00

Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie mit Hauptwohnsitz in Deggenhausertal ist vom Elternbeitrag befreit. (gilt nur für die HT- u. VÖ-Betreuung ab 3 Jahren)

Ganztagesbetreuung

Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Der monatliche Beitrag für die Ganztagesbetreuung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Grundbetrag für die Betreuung während den verlängerten Öffnungszeiten (07:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
  • Aufschlag pro Wochentag der Inanspruchnahme einer Betreuung zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr

für das älteste Kind

159,00

für das zweitälteste Kind

123,00

für das drittälteste Kind

81,00

für das viertälteste Kind

27,00

+ Aufschlag:
pro Wochentag der Inanspruchmahme einer Betreuung zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr

für das älteste Kind

22,50

für das zweitälteste Kind

17,00

für das drittälteste Kind

12,00

für das viertälteste Kind

6,50

Mittagessen

Für 1 Mittag pro Woche

16,00

Für 2 Mittage pro Woche

32,00

Für 3 Mittage pro Woche

48,00

Für 4 Mittage pro Woche

64,00

Für 5 Mittage pro Woche

80,00

Betreuung ab 11 Monaten bis 3 Jahren

Halbtagesbetreuung

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr | kein Mittagessen möglich

für das älteste Kind

430,00

für das zweitälteste Kind

320,00

für das drittälteste Kind

216,50

für das viertälteste Kind

85,00

Verlängerte Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

für das älteste Kind

546,50

für das zweitälteste Kind

406,00

für das drittälteste Kind

277,00

für das viertälteste Kind

108,00

zzgl. Mittagessenspauschale

45,00

Ganztagesbetreuung

Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Der monatliche Beitrag für die Ganztagesbetreuung setzt sich wie folgt zusammen:
˗ Grundbetrag für die Betreuung während den verlängerten Öffnungszeiten (07:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
˗ Aufschlag pro Wochentag der Inanspruchnahme einer Betreuung zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr

Grundbetrag:

für das älteste Kind

509,50

für das zweitälteste Kind

378,50

für das drittälteste Kind

258,00

für das viertälteste Kind

101,00

zzgl. Mittagessenspauschale

37,00

+ Aufschlag:
pro Wochentag der Inanspruchmahme einer Betreuung zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr

für das älteste Kind

33,00

für das zweitälteste Kind

25,00

für das drittälteste Kind

16,50

für das viertälteste Kind

7,50

zzgl. Mittagessenspauschale

45,00