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Ein Brautpaar kann über den Ort seiner Eheschließung in Deutschland frei entscheiden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt erfolgt. Haben die Verlobten verschiedene Wohnorte, können sie sich für die Anmeldung eines der beiden in Frage kommenden Standesämter aussuchen.
Das zuständige Standesamt prüft die Ehefähigkeit des Paares und nimmt die Anmeldung der Eheschließung auf. Soll die Eheschließung nicht beim Wohnsitzstandesamt stattfinden, werden die Unterlagen an das entsprechende Eheschließungsstandesamt übersandt.
Grundsätzlich müssen beide Verlobten zur Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt anwesend sein. Die Anmeldung ist frühestens ein halbes Jahr vor der geplanten Eheschließung möglich.
Claudia Jegler
Tel.Nr. 07555/9200-11, E-Mail:claudia.jegler(@)deggenhausertal.de
Christina Baur
Tel.Nr. 07555/9200-15, E-Mail: christina.baur(@)deggenhausertal.de
Für Ihre Trauung stehen Ihnen drei Räume zur Auswahl.
Unser Trauzimmer im Rathaus ist für max. 25 Personen geeignet. Der Trausaal bietet Platz für ca. 45 Personen.
Für größere Trauungen steht Ihnen der Saal des Feuerwehrgerätehauses mit Platz für 80-100 Personen zur Verfügung.
Samstagstrauungstermine 2024
Wie bereits in den vergangenen Jahren bietet die Gemeindeverwaltung auch im Jahr 2024 Samstagstrauungen an.
Gerne stehen Ihnen unsere Standesbeamtinnen zur Verfügung, um einen passenden Termin zu finden.
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Für beide Verlobten ist es die erste Ehe, sie sind beide volljährig und besitzen von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich noch folgende Unterlagen:
Wenn Sie
Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Fallgestaltungen und der entsprechenden Fragen und benötigten Unterlagen können Fragen in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Grundsätzlich dürfen die vorgelegten Unterlagen am Tag der Eheschließung nicht älter als ein halbes Jahr sein.