Aktuelles
Hauptmenü
- Deggenhausertal
- Rathaus & Service
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
- Gewerbe & Wirtschaft
Ein Brautpaar kann über den Ort seiner Eheschließung in Deutschland frei entscheiden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt erfolgt. Haben die Verlobten verschiedene Wohnorte, können sie sich für die Anmeldung eines der beiden in Frage kommenden Standesämter aussuchen.
Das zuständige Standesamt prüft die Ehefähigkeit des Paares und nimmt die Anmeldung der Eheschließung auf. Soll die Eheschließung nicht beim Wohnsitzstandesamt stattfinden, werden die Unterlagen an das entsprechende Eheschließungsstandesamt übersandt.
Grundsätzlich müssen beide Verlobten zur Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt anwesend sein. Die Anmeldung ist frühestens ein halbes Jahr vor der geplanten Eheschließung möglich.
Claudia Jegler
Tel.Nr. 07555/9200-11, E-Mail:claudia.jegler(@)deggenhausertal.de
Für Ihre Trauung stehen Ihnen zwei Räume zur Auswahl. Unser Trauzimmer im Rathaus ist für ca. 20 Personen geeignet. Für größere Trauungen steht Ihnen der Saal des Feuerwehrgerätehauses mit Platz für 80-100 Personen zur Verfügung.
Achtung: Coronabedingt nur geringere Anzahl möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel.Nr. 07555/9200-11.
Trauungen sind wochentags grundsätzlich während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Samstagstrauungstermine 2023
Wie bereits in den vergangenen Jahren bietet die Gemeindeverwaltung auch im Jahr 2023 Samstagstrauungen an.
Aufgrund der großen Nachfrage sind die Samstagstrautermine bereits alle belegt.
Gerne steht Ihnen Frau Claudia Jegler unter der Tel.-Nr. 07555/9200-11 zur Verfügung, um einen Alternativtermin zu finden.
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Für beide Verlobten ist es die erste Ehe, sie sind beide volljährig und besitzen von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich noch folgende Unterlagen:
Wenn Sie
Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Fallgestaltungen und der entsprechenden Fragen und benötigten Unterlagen können Fragen in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Grundsätzlich dürfen die vorgelegten Unterlagen am Tag der Eheschließung nicht älter als ein halbes Jahr sein.