Deggenhausertal

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Sie möchten heiraten?

Ein Brautpaar kann über den Ort seiner Eheschließung in Deutschland frei entscheiden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei unseren Standesbeamtinnen

Claudia Jegler
Tel.Nr. 07555/9200-11, E-Mail:claudia.jegler(@)deggenhausertal.de

Christina Baur
Tel.Nr. 07555/9200-15, E-Mail: christina.baur(@)deggenhausertal.de

Trauort und Termine:

Für Ihre Trauung stehen Ihnen drei Räume zur Auswahl.

Unser Trauzimmer im Rathaus ist für max. 25 Personen geeignet. Der Trausaal bietet Platz für ca. 45 Personen.

Für größere Trauungen steht Ihnen der Saal des Feuerwehrgerätehauses mit Platz für 80-100 Personen zur Verfügung.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Für beide Verlobten ist es die erste Ehe, sie sind beide volljährig und besitzen von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift mit Hinweisteil aus dem Geburtenregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
  • Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt ihres Hauptwohnsitzes)
  • Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern

 Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich noch folgende Unterlagen:

  • urkundlichen Nachweis über Auflösung der letzten Ehe (beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Vorhehe, erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Vorehe geschlossen wurde).
  • zusätzlich benötigt wird der Nachweis aller der letzten Ehe vorangegangenen Ehen und deren Auflösung. Dazu bringen Sie bitte alle entsprechenden Dokumente mit (Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunden, Familienbuchabschriften)

Wenn Sie

  • eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • im Ausland geboren wurden,
  • ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen oder aufgelöst wurde, vereinbaren Sie bitte mit Ihrem zuständigen Standesamt einen Termin.

Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Fallgestaltungen und der entsprechenden Fragen und benötigten Unterlagen können Fragen in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

 

Grundsätzlich dürfen die vorgelegten Unterlagen am Tag der Eheschließung nicht älter als ein halbes Jahr sein.