Deggenhausertal

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Sie möchten heiraten?

Ein Brautpaar kann über den Ort seiner Eheschließung in Deutschland frei entscheiden.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Anmeldung zur Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt erfolgt. Haben die Verlobten verschiedene Wohnorte, können sie sich für die Anmeldung eines der beiden in Frage kommenden Standesämter aussuchen.

Das zuständige Standesamt prüft die Ehefähigkeit des Paares und nimmt die Anmeldung der Eheschließung auf. Soll die Eheschließung nicht beim Wohnsitzstandesamt stattfinden, werden die Unterlagen an das entsprechende Eheschließungsstandesamt übersandt.

Grundsätzlich müssen beide Verlobten zur Anmeldung der Eheschließung auf dem Standesamt anwesend sein. Die Anmeldung ist frühestens ein halbes Jahr vor der geplanten Eheschließung möglich.

Nähere Informationen erhalten Sie bei unseren Standesbeamten

Claudia Jegler
Tel.Nr. 07555/9200-11, E-Mail:claudia.jegler(@)deggenhausertal.de

Trauort und Termine:

Für Ihre Trauung stehen Ihnen zwei Räume zur Auswahl. Unser Trauzimmer im Rathaus ist für ca. 20 Personen geeignet. Für größere Trauungen steht Ihnen der Saal des Feuerwehrgerätehauses mit Platz für 80-100 Personen zur Verfügung.

Trauungen sind wochentags grundsätzlich während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.

 

Samstagstrauungstermine 2023

 

Wie bereits in den vergangenen Jahren bietet die Gemeindeverwaltung auch im Jahr 2023 Samstagstrauungen an.

Aufgrund der großen Nachfrage sind die Samstagstrautermine bereits alle belegt.

Gerne steht Ihnen Frau Claudia Jegler unter der Tel.-Nr. 07555/9200-11 zur Verfügung, um einen Alternativtermin zu finden.

        

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Für beide Verlobten ist es die erste Ehe, sie sind beide volljährig und besitzen von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft?
Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift mit Hinweisteil aus dem Geburtenregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
  • Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt ihres Hauptwohnsitzes)
  • Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern

 Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich noch folgende Unterlagen:

  • urkundlichen Nachweis über Auflösung der letzten Ehe (beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Vorhehe, erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Vorehe geschlossen wurde).
  • zusätzlich benötigt wird der Nachweis aller der letzten Ehe vorangegangenen Ehen und deren Auflösung. Dazu bringen Sie bitte alle entsprechenden Dokumente mit (Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunden, Familienbuchabschriften)

Wenn Sie

  • eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • im Ausland geboren wurden,
  • ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen oder aufgelöst wurde, vereinbaren Sie bitte mit Ihrem zuständigen Standesamt einen Termin.

Bei der Vielzahl der unterschiedlichen Fallgestaltungen und der entsprechenden Fragen und benötigten Unterlagen können Fragen in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.

 

Grundsätzlich dürfen die vorgelegten Unterlagen am Tag der Eheschließung nicht älter als ein halbes Jahr sein.