Deggenhausertal

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Mietspiegel für die Gemeinde Deggenhausertal

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter oder Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nach der gesetzlichen Definition aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Mietspiegel schaffen damit Markttransparenz.

Das Hauptanwendungsfeld für Mietspiegel ist das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Mietspiegel können daneben auch beim Neuabschluss von Mietverträgen und bei einvernehmlichen, d.h. vertraglich vereinbarten, Änderungen der Miethöhe Bedeutung als Orientierungshilfe haben. Die Informationen aus Mietspiegeln sind hierbei nicht zwingend zu beachten, sondern können von den Parteien freiwillig als Entscheidungshilfe herangezogen werden. Schließlich können Mietspiegel auch im Rahmen der Prüfung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 WiStG (Wirtschaftsstrafgesetz) und Mietwucher nach § 291 StGB (Strafgesetzbuch) Bedeutung haben.

Hier finden Sie den kostenlosen Online-Mietspiegel. Bitte tragen Sie alle Kriterien Ihrer Mietwohnung ein; Sie erhalten dann automatisch die errechnete Miete für Ihre Wohnung.

Hier können Sie den Mietspiegel im pdf-Format herunterladen.

In Papierform erhalten Sie den Mietspiegel für 5,00 EUR im Rathaus in Wittenhofen (Bürgerbüro).

Für Rückfragen steht Ihnen Hauptamtsleiter Simon Günter unter 07555 9200-10 gerne zur Verfügung.