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(Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Städtebauliche Satzungen)
Hier finden Sie neben dem Flächennutzungsplan alle gültigen Bebauungspläne und Städtebaulichen Satzungen in der Gemeinde Deggenhausertal.
Vorgehensweise:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und des Beschlusses zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Unterhomberg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Deggenhausertal hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29. April 2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Unterhomberg” und der örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen. Der Gemeinderat hat zudem den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Unterhomberg” mit zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt und umfasst eine Größe von ca. 6,5 ha. Er beinhaltet die Grundstücke Fl. St. Nr. 907 (Teilbereich A) und Fl. St. Nr. 1014 (Teilbereich B).
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom
09. Juni 2025 bis 09. Juli 2025
bei der Gemeindeverwaltung Deggenhausertal, Rathausplatz 1, 88693 Deggenhausertal, Erdgeschoss (EG), Zimmer 1.3, öffentlich ausgelegt und können dort während den Dienststunden
Montag- bis Freitagvormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstagnachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten.
Während der Auslegungsfrist können – elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Deggenhausertal, Rathausplatz 1, 88693 Deggenhausertal abgegeben werden. Stellungnahmen per E-Mail können über die E-Mail-Adresse: hauptamt(@)deggenhausertal.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse https://www.deggenhausertal.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Vorbereitender Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan `Freiflächen-Photovoltaikanlage Unterhomberg´ (Helmut Hornstein, Freier Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, April 2025): Der vorbereitende Umweltbericht enthält eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Wasser, Pflanzen / Biotope / biologische Vielfalt, Boden, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter.
Unterlagen:
Deggenhausertal, 30.05.2025
gez.
Fabian Meschenmoser
Bürgermeister