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Die Unterlagen zu dieser Bekanntmachung finden Sie am Ende des Bekanntmachungstextes
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Mennwangen Süd“
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 2 BauGB -
Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bereits im September / Oktober 2021 durchgeführt wurde, hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Deggenhausertal wieder mit dem Bebauungsplanverfahren befasst. In der öffentlichen Sitzung am 10.02.2026 wurde der Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 19.12.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Mennwangen im Bereich der Straße „Im Schlatt“ und beinhaltet die Flurstücke / Teile der Flurstücke 608, 611, 738 und 739. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der nachstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Im Plangebiet soll ein bereits im Deggenhausertal ansässiges Unternehmen untergebracht werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Mennwangen Süd“ wird durch die Definition von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt.
3. Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
· Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 19.12.2025.
Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
· Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 19.12.2025.
· Stellungnahme des Landratsamts Bodenseekreis vom 08.11.2021 mit Aussagen zu Photovoltaikanlagen (insb. Fallenwirkung durch glänzende Oberflächen), zur Bilanzierung des Umweltberichts (insb. ökologische Wertigkeit von Biotoptypen, Stammumfang von Bäumen, Anrechnung Retentionsfläche, Bewertung Schutzgut Boden), zum Wasser- und Bodenschutz (insb. HQextrem, Starkregen, Hochwasser, Gewässserrandstreifen, Ausbaumaßnahmen am Gewässer, Abwasser-/Niederschlagswasserbeseitigung), zum Umgang mit Erdaushub, zum Natur- und Landschaftsschutz (insb. Gehölze / Streuobst, Biotope, Beleuchtung, Pflanzliste), zum Immissionsschutz, zu Belangen des Forstes (insb. Waldabstand), zu Belangen des Abfallrechts (insb. Abfallverwertungskonzept), zu verkehrlichen Belangen (insb. Verkehrsführung / -regelung) und zu Belangen des Brandschutzes.
· Stellungnahme des Regionalverbands vom 28.10.2021 mit Aussagen zu den Zielen und Grundsätzen der Regionalplanung (insb. Flächenverbrauch, Baulücken / Nachverdichtung, Brach- / Konversionsflächen, Flächenrecycling, verdichtete Bauweise).
· Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen vom 19.10.2021 mit Aussagen zu den Zielen und Grundsätzen der Regionalplanung (insb. Flächenverbrauch, verdichtete Bauweise) und zum Hochwasserschutz.
· Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege vom 27.10.2021 mit Aussagen zur Bau- und Kunstdenkmalpflege (insb. bzgl. Filialkapelle St. Wendelin).
· Stellungnahme des Polizeipräsidiums Ravensburg vom 23.09.2021 mit Aussagen zur Verkehrsführung.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
· zeichnerischem Teil,
· Textteil,
· örtlichen Bauvorschriften und
· Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
wird in der Zeit vom
02.03.2026 bis einschließlich 12.04.2026
im Internet
unter https://www.deggenhausertal.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
· Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
· Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
· Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden
(Mailadresse: andreas.gorgol(@)gf-kom.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Deggenhausertal, Rathausplatz 1, 88693 Deggenhausertal während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
· Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
· Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Deggenhausertal, Hauptamt (Zimmer 1.3, EG), Rathausplatz 1, 88693 Deggenhausertal während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Deggenhausertal, 27.02.2026
gez. Fabian Meschenmoser
Bürgermeister
Unterlagen:
Abwägungsprotokoll
Abgrenzungsplan
zeichnerischer Planteil 1:500
zeichnerischer Planteil 1:1000
Planungsrechtliche Festsetzungen
Örtliche Bauvorschriften
Begründung
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
(Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Städtebauliche Satzungen)
Hier finden Sie neben dem Flächennutzungsplan alle gültigen Bebauungspläne und Städtebaulichen Satzungen in der Gemeinde Deggenhausertal.
Vorgehensweise:
Bekanntmachung
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Unterhomberg“ Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Gemeinde Deggenhausertal hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20. Januar 2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Unterhomberg“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 20.01.2026 nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt. Er beinhaltet die Grundstücke Fl. St. Nr. 907 (Teilbereich A) und Fl. St. Nr. 1014 (Teilbereich B).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Unterhomberg“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu – bestehend aus Rechtsplan, Satzung, textlichen Festsetzungen und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Internet unter
https://www.deggenhausertal.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Weiterhin können die Bebauungsplanunterlagen bei der
Gemeindeverwaltung Deggenhausertal, Rathausplatz 1, 88693 Deggenhausertal, Erdgeschoss (EG), Zimmer 1.3, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen.
Nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Deggenhausertal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ist der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften auf Grund der GemO zu Stande gekommen, gilt er nach § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
- die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Deggenhausertal unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Unterhomberg“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten am 09.02.2026 in Kraft.
Deggenhausertal, 06.02.2026
gez.
Fabian Meschenmoser
Bürgermeister
Unterlagen zum Bebauungsplan