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(Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Städtebauliche Satzungen)
Hier finden Sie neben dem Flächennutzungsplan alle gültigen Bebauungspläne und Städtebaulichen Satzungen in der Gemeinde Deggenhausertal.
Vorgehensweise:
Baugebiet „Im Espen II“:
Baugebiet „Im Hasengrund II“
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Deggenhausertal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Brühl“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 18.01.2022 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird für die Dauer eines Monats vom
14. März 2022
bis einschließlich
14. April 2022
im Rathaus der Gemeinde Deggenhausertal, Rathausplatz 1, 88693 Deggenhausertal, im Hauptamt öffentlich ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Den vollständigen Bekanntmachungstext über die Öffentliche Auslegung sowie die auszulegenden Unterlagen finden Sie nachfolgend.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Deggenhausertal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Freizeitgelände Höchsten“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 07.02.2022 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird für die Dauer eines Monats vom
14. März 2022
bis einschließlich
14. April 2022
im Rathaus der Gemeinde Deggenhausertal, Rathausplatz 1, 88693 Deggenhausertal, im Hauptamt öffentlich ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Den vollständigen Bekanntmachungstext über die Öffentliche Auslegung sowie die auszulegenden Unterlagen finden Sie nachfolgend.