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Mit Inkrafttreten des Ganztagesförderungsgesetzes (GaFöG) besteht in Baden-Württemberg ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder der ersten Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung im Umfang von 40 Stunden pro Woche. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt dieser Anspruch für alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4. Der Betreuungsanspruch umfasst acht Zeitstunden pro Tag und besteht – mit Ausnahme von 20 Tagen – auch während der Ferienzeiten. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, ergänzend zum Unterricht eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen.
Der Rechtsanspruch kann in verschiedenen Modellen erfüllt werden. Entweder als kostenfreie Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz (verbindlich Form bzw. Wahlform) mit ergänzendem kostenpflichtigen (kommunalen) Betreuungsangebot oder ausschließlich mit einem kostenpflichtigem (kommunalen) Betreuungsangebot.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 26.01.2026 im Feuerwehrgerätehaus in Wittenhofen, bei der Vertreter der Gemeinde, der Grundschule und des staatlichen Schulamtes anwesend waren, konnten sich alle Eltern und Interessierten über die Möglichkeiten sowie die unterschiedlichen Modelle einer Ganztagesschule informieren. Die gezeigte Präsentation finden Sie hier.
Von 23.02. bis 27.03.2026 fand die Online-Bedarfsumfrage statt. Die Bedarfsumfrage erfolgte bei Familien mit Kindern im Alter von Neugeborenen bis einschließlich Grundschulkindern der zweiten Klasse (Basis: Schuljahr 2025/2026). Alle Eltern wurden hierzu postalisch angeschrieben und gebeten, an der Bedarfsumfrage teilzunehmen. Denn für ein aussagekräftiges und repräsentatives Ergebnis ist eine möglichst vollständige Beteiligung aller angeschriebenen Eltern von großer Bedeutung. Von den 382 angeschriebenen Eltern haben 265 (69,3 Prozent) an der Umfrage teilgenommen. Das Ergebnis der Bedarfsumfrage finden Sie hier.
Die Auswertung zeigte, dass der Wunsch nach einer verlässlichen Grundschule mit ergänzender kommunaler Betreuung besteht. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung im Juni beschlossen, die Grundschule Deggenhausertal künftig als verlässliche Grundschule und nicht als Ganztagsschule nach dem Landeskonzept zu führen. Bislang ist die Verwaltung, in bisheriger Absprache mit dem Staatlichen Schulamt Markdorf, davon ausgegangen, dass eine Umstellung – unabhängig von der konkreten Ausgestaltung – erst zum Schuljahr 2027/2028 erforderlich wird. In den vergangenen Tagen fanden hierzu jedoch intensive Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt Markdorf sowie der Grundschule Deggenhausertal statt. Dabei wurde seitens des Schulamtes überaschenderweise mitgeteilt, dass die beschlossene Umstellung bereits zum Schuljahr 2026/2027 umzusetzen ist. Infolgedessen stehen bereits ab dem kommenden Schuljahr keine Lehrerstunden mehr für den bisherigen Ganztagsbereich zur Verfügung. Die Grundschule hat daraufhin den Stundenplan auf die verlässliche Grundschule angepasst. Der Unterricht beginnt künftig für alle Klassen einheitlich um 07:45 Uhr. Bereits ab 07:30 Uhr wird eine Betreuung durch Lehrkräfte angeboten. Für die Klassen 3 und 4 findet zusätzlich am Donnerstagnachmittag Unterricht statt, während die Klassen 1 und 2 ausschließlich vormittags Unterricht haben. Die bisherige kommunale Frühbetreuung entfällt. Die kommunale Betreuung beginnt nach Unterrichtsende um 12:05 Uhr und wird bis 15:30 Uhr durch das Betreuungspersonal der Gemeinde durchgeführt. Damit erfolgt eine klare Trennung zwischen schulischer Verantwortung während der Unterrichtszeit und der kommunalen Betreuungsverantwortung außerhalb des Unterrichts. Für die Inanspruchnahme der kommunalen Betreuung ist eine Gebührenregelung erforderlich. Die beschlossenen Gebühren lauten wie folgt:
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
07:30 Uhr - 12:05 Uhr | Schule | Schule | Schule | Schule | Schule |
12:05 Uhr - 13:50 Uhr | 20,00 EUR | 20,00 EUR | 20,00 EUR | 20,00 EUR | 20,00 EUR |
13:50 Uhr - 15:30 Uhr | 15,00 EUR | 15,00 EUR | 15,00 EUR | 15,00 EUR | 15,00 EUR |
Für ein weiteres gleichzeitig betreutes Kind halbiert sich die Gebühr. Ab dem dritten gleichzeitig betreuten Kind entfällt die Gebühr.
Den Anmeldebogen der Schulbetreuung finden Sie hier.
HIER geht es zur Website der Grundschule Wittenhofen.