Deggenhausertal

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Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder (Ganztagesförderungsgesetz)

Mit Inkrafttreten des Ganztagesförderungsgesetzes (GaFöG) besteht in Baden-Württemberg ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle Kinder der ersten Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung im Umfang von 40 Stunden pro Woche. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt dieser Anspruch für alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4. Der Betreuungsanspruch umfasst acht Zeitstunden pro Tag und besteht – mit Ausnahme von 20 Tagen – auch während der Ferienzeiten. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist es, ergänzend zum Unterricht eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen.

Der Rechtsanspruch kann in verschiedenen Modellen erfüllt werden. Entweder als kostenfreie Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz (verbindlich Form bzw. Wahlform) mit ergänzendem kostenpflichtigen (kommunalen) Betreuungsangebot oder ausschließlich mit einem kostenpflichtigem (kommunalen) Betreuungsangebot.

Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 26.01.2026 im Feuerwehrgerätehaus in Wittenhofen, bei der Vertreter der Gemeinde, der Grundschule und des staatlichen Schulamtes anwesend waren, konnten sich alle Eltern und Interessierten über die Möglichkeiten sowie die unterschiedlichen Modelle einer Ganztagesschule informieren. Die gezeigte Präsentation finden sie hier.

Von 23.02. bis 27.03.2026 fand die Online-Bedarfsumfrage statt. Die Bedarfsumfrage erfolgte bei Familien mit Kindern im Alter von Neugeborenen bis einschließlich Grundschulkindern der zweiten Klasse (Basis: Schuljahr 2025/2026). Alle Eltern wurden hierzu postalisch angeschrieben und gebeten, an der Bedarfsumfrage teilzunehmen. Denn für ein aussagekräftiges und repräsentatives Ergebnis ist eine möglichst vollständige Beteiligung aller angeschriebenen Eltern von großer Bedeutung. Von den 382 angeschriebenen Eltern haben 265 (69,3 Prozent) an der Umfrage teilgenommen. Das Ergebnis der Bedarfsumfrage finden Sie hier.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Antworten teilweise nicht mit der summierten Anzahl der „blauen Balken“ übereinstimmt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei der Anzahl der Antworten ausschließlich vollständig ausgefüllte und abgeschickte Fragebögen berücksichtigt werden. Teilweise ausgefüllte oder versehentlich nicht abgeschickte Fragebögen werden hierbei nicht erfasst. Darüber hinaus werden Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten jeweils als eine Antwort gewertet. Da jedoch jedem Teilnehmenden ein persönlicher Code zugeordnet wurde, wurden auch diese Rückmeldungen in die Auswertung einbezogen.

Wie der Rechtsanspruch in Deggenhausertal konkret umgesetzt werden soll, wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag, 09.06.2026 entscheiden. Selbstverständlich wird in diese Entscheidung das Ergebnis der Anhörung der Schulkonferenz einbezogen, welches aktuell eingeholt wird.

Eine gute Bildung sowie eine bedarfsgerechte Betreuung haben für Verwaltung und Gemeinderat seit jeher einen hohen Stellenwert. In den vergangenen Jahren ist es uns gemeinsam gelungen, das Deggenhausertal weiter als kinder- und familienfreundliche Gemeinde zu stärken. Die Angaben in der Bedarfsumfrage leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebots in Deggenhausertal.

Für Fragen oder Anregungen steht die Gemeindeverwaltung selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Falls Sie sich darüber hinaus über den Rechtsanspruch und die Ganztagesschule informieren möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Seiten:

Homepage der Grundschule

HIER geht es zur Website der Grundschule Wittenhofen.