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Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wird sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken.
Derzeit werden die Grundstückseigentümer*innen von der Finanzverwaltung Baden-Württemberg angeschrieben und zur Abgabe einer elektronischen Feststellungserklärung aufgefordert.
Nähere Informationen, wie Sie dieser Pflicht nachkommen können, erhalten Sie aus der Informationsbroschüre der Finanzverwaltung Baden-Württemberg:
Flyer Finanzministerium Baden-Württemberg zur Grundsteuerreform
Viele Daten, die Sie zur Meldung an die Finanzverwaltung benötigen, finden Sie hier:
Anleitungen: