Deggenhausertal

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Bürgerstiftung

Zurück zur Übersicht
  • Bürgerstiftung
  • Rathausplatz 1
    88693 Deggenhausertal
  • 07555/92000-99

Allgemeines

Spendenkonto
IBAN: DE45 6905 1725 0002 0530 15
BIC: SOLADES1SAL
Sparkasse Salem-Heiligenberg

Was ist die Bürgerstiftung?
Die Bürgerstiftung Deggenhausertal Lebensräume für Jung und Alt ist eine von Politik, Unternehmen und Institiutionen unabhängige und neutrale Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürgern.
Im Rahmen ihres Stiftungszwecks will sie bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftliche Vorhaben unterstützen, die im Interesse der Bürger des Deggenhausertal liegen. Für Bürger wird die Möglichkeit geschaffen, sich aktiv und gestalterisch im Rahmen einer unabhängigen Stiftung in das Gemeindeleben einzubringen.
Bestehende bürgerliche Initativen und präventive Angebote sollen gestärkt werden um den Gemeinschaftssinn, die Lebensqualität und die Mitverantwortung der Bürger in Deggenhausertal zu fördern und zu stärken. 

Die Aufgaben der Bürgerstiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Entwicklung von sozialen Projekten und Vorhaben in der Jugend-, Familien- und Seniorenhilfe.
Eine Unterstützung und Stärkung erfolgt durch die Gemeinwesensarbeit. Zum breiten Spektrum gehören aber auch die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung der Selbsthilfe und sozialer Netzwerke, Beratung und Vermittlung von sozialen Hilfen sowie Aufbau und Vernetzung mit sozialen Aktivitäten des lokalen Umfelds.

Wie finanziert sich die Bürgerstiftung?
Die Bürgerstiftung bietet Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Möglichkeiten sich zum Wohle der eigenen Kommune zu engagieren und einzusetzen.
Fundament der Stiftung ist das Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten bleiben soll. Seine Verzinsung dient dazu, Projekte anzustoßen und zu fördern. Stiftungsbeiträge sind steuerlich absetzbar.

Wie kann die Beteiligung der Bürger aussehen?
Zustiftungen
Zuwendungen, die zur Erhöhung des Stiftungsvermögens bestimmt sind und dort dauerhaft verbleiben sollen.

Spenden
Zuwendungen, die zur zeitnahen Verwendung bestimmt sind.

Letztwillige Zuwendung
Testamentarisches Einsetzen der Bürgerstiftung als (Mit-) Erbe oder Vermächtnisnehmer.

Ehrenamtliches Engagement
Unterstützung der Stiftungsarbeit in den Gremien oder Engagement in konkreten Projekten.

Flyer Bürgerstiftung