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(Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Städtebauliche Satzungen)
Hier finden Sie neben dem Flächennutzungsplan alle gültigen Bebauungspläne und Städtebaulichen Satzungen in der Gemeinde Deggenhausertal.
Vorgehensweise:
Die dazugehörigen Unterlagen zum u. g. Bebauungsplan finden Sie am Ende der Seite!
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Freiflächen-Photovoltaikanlage Unterhomberg”
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Deggenhausertal hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23. September 2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes `Freiflächen-Photovoltaikanlage Unterhomberg´ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt. Er beinhaltet die Grundstücke Fl. St. Nr. 907 (Teilbereich A) und Fl. St. Nr. 1014 (Teilbereich B).
Ziele und Inhalte der Planung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung
Gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes `Freiflächen-Photovoltaikanlage Unterhomberg´ in der Fassung vom 23. September 2025 mit Begründung, textlichen Festsetzungen und Umweltbericht sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften, ebenfalls in der Fassung vom 23. September 2025, in der Zeit vom
06.10.2025 bis einschließlich 10.11.2025
im Internet unter den folgenden Links zur Einsichtnahme öffentlich aus:
https://www.deggenhausertal.de/de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene
Weiterhin liegen die Bebauungsplanunterlagen bei der Gemeindeverwaltung Deggenhausertal, Rathausplatz 1, 88693 Deggenhausertal, Erdgeschoss (EG), Zimmer 1.3, während den Dienststunden
Montag- bis Freitagvormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstagnachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann dort den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit sämtlichen Inhalten einsehen und sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren.
Während der Auslegungsfrist können – elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Deggenhausertal, Rathausplatz 1, 88693 Deggenhausertal abgegeben werden. Stellungnahmen per E-Mail können über die E-Mail-Adresse info(@)helmuthornstein.de abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Bestandteil der Auslegung sind auch folgende vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen:
Umweltbericht, Stand vom 23. September 2025 (Büro Hornstein, Freier Landschaftsarchitekt, Überlingen)
Der Umweltbericht enthält insbesondere umweltbezogene Informationen zur Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter
Fläche,
Landschaft,
Boden,
Flora / Fauna, biologische Vielfalt,
Biotope, Nutzungen,
Artenschutz,
Biologische Vielfalt / Biodiversität,
Klima, Klimaschutz, Luft,
Wasser,
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung,
Kultur- und Sachgüter.
Er umfasst weiterhin ein Maßnahmenkonzept zur Grünordnung mit sowie eine naturschutzrechtliche Eingriff-Ausgleichsbilanzierung.
Artenschutzrechtliche Prüfung Freiflächen-PV-Anlage `Unterhomberg´ in Deggenhausertal (30.06.2025, Büro SeeConcept, Uhldingen-Mühlhofen).
Die artenschutzrechtliche Begutachtung des Plangebietes umfasst neben der Bewertung vorhandener Vegetationsstrukturen insbesondere die Tierartengruppen Vögel, Fledermäuse und sonstige Arten.
Blendgutachten PVA Unterhomberg (04.09.2025, SONNWINN GmbH, Wedel)
Im Blendgutachten wird untersucht, ob und mit welcher Häufigkeit belästigende bzw. beeinträchtigende Blendwirkungen auftreten.
Umweltbezogene Stellungnahmen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen:
Landratsamt Bodenseekreis
Belange des Natur- und Landschaftsschutzes
Mit der Anregung zur Erhöhung der Modalabstände zur Entwicklung einer artenreichen Fettwiese und einer Hochstaudenflur entlang des Waldrandes sowie zur Verwendung von Saatgut e aus dem Herkunftsgebiet 17.
Belange des Wasser- und Bodenschutzes
Zur potenziellen Brandgefahr durch Energiespeicher und zu einem Hinweis zum Bodenschutz.
Belange der Landwirtschaft
Zur Möglichkeit der Beweidung der Grünlandflächen.
Belange des Forstes
Zur Einhaltung des erforderlichen Waldabstandes.
Belange des Abfallrechts
Zur Notwendigkeit eines Erdmassenausgleichs.
Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Zur geotechnischen Situation und zur Erfordernis objektbezogener Baugrunduntersuchungen.
Regierungspräsidium Tübingen – Belange des Klimaschutzes
Zur Notwendigkeit des Ausbaus erneuerbaren Energien, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, Kreisverband Bodenseekreis
Mit der Anregung, auf den Flächen strukturbereichernde Elemente einzubringen, die erforderlichen Zäune zu begrünen und festzulegen, wie die grünordnerischen Maßnahmen kontrolliert werden sollen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Stellungnahmen 1, 2, 3
Zu Untersuchungen zur möglichen Blendwirkung und zum Artenschutz, zu Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild und den an das Teilgebiet A angrenzenden Auferstehungsweg, zu Aussagen der vorliegenden Standortalternativenprüfung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Wirtschaftlichkeit und zur Eignung der Flächen für Photovoltaik.
Stellungnahme 4
Zur Gefahr der Überflutung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen bei Regenereignissen und zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
Stellungnahme 5
Zu möglichen Blendwirkungen in Richtung des benachbarten Golfplatzes, zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, verbunden mit der Forderung nach einem ausreichenden Sichtschutz.
Deggenhausertal, den 02.10.2025
Fabian Meschenmoser
Bürgermeister
Unterlagen: